Credo:
» Vertrauen ist dasjenige Kapital,
das für beide Seiten Zinsen abwirft «
Treuhandberatung erfordert nicht nur Fachwissen und vernetztes Denken, sondern auch hohe Sozialkompetenz. Wir lassen uns von diesem Anspruch immer wieder neu begeistern.
Aus Überzeugung, dass eine dienende Haltung die Basis für jede erfolgreiche geschäftliche und private Beziehung ist.
Wahl der optimalen Rechtsform, Höhe des Eigenkapitals, Abfassung von Statuten und Gründungsdokumenten
für alle Rechtsformen inkl. Lohnbuchhaltung (Sozialversicherungen, Quellensteuer etc.)
Berechnung und Interpretation von Bilanz- und Erfolgsrechnungs- kennzahlen, Turnaroundberatung
für Kapitalgesellschaften, Personenunternehmungen und Privatpersonen. Minimierung der Steuer- und AHV-Last durch frühzeitige und umfassende Planung
Wahl der geeigneten Abrechnungsmethode, Rentabilitätsberechnung einer freiwilligen Unterstellung (Option), Beratung bei Sonderfällen (Eigenverbrauch, Einlagenentsteuerung etc.)
Evaluation unter Berücksichtigung aller offenen und verdeckten Kosten, Implementierung und Ausbildung der User. Langjährige Erfahrung mit Abacus, Navision, Sage, Bexio und andern
Vermeidung von Überversicherung, Abklärungen berufliche vs. Selbstvorsorge, Evaluation von Vorsorgeeinrichtungen und Vorsorgeplänen
Ziellerreichung mittels Balanced Scorecard, SWOT-Analysen, GAP-Analysen, Erstellung von Business-Plänen, Begleitung von Startups und Freelancern.
Unsere Honorare sind auch für Kleinunternehmen und Private erschwinglich. Auf Wunsch pauschale Verrechnung. Verlangen Sie unverbindlich eine Offerte.
Accura GmbH wurde 2007 gegründet als Netzwerk von Treuhändern und Ökonomen mit verschiedenen Kernkompetenzen. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Neue AHV- und ALV-Abzüge ab 01.01.2020:
Der Beitrag an die AHV/IV/EO beträgt neu 10,55 %, dh. je 5,275% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber (bisher: 5,125%).
Der Beitrag an die ALV (Arbeitslosenversicherung) beträgt 2,2 %, dh. je 1,1% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, für einen Jahreslohn bis (neu) 148 200 Franken. Für Lohnbestandteile über 148 200 betragen die Abzüge neu je 0,5%.
Vom massgebenden Lohn, der je Arbeitgeber den Betrag von (weiterhin) 2'300 Franken im Kalenderjahr nicht übersteigt, werden die Beiträge nur auf Verlangen der Versicherten erhoben.
Der Umgang mit Geld hat die Menschen seit Urzeiten zum Nachdenken veranlasst. Daraus sind zahlreiche Bonmots und Weisheiten entstanden.
Eine kleine Auswahl: